AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der EKT GmbH / Hotel La Villa
I. Geltungsbereich
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Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Räumlichkeiten, Konferenz-, Bankett- und sonstigen Veranstaltungsräumen des Hotel La Villa, EKT GmbH, im Folgenden des Hotels genannt, zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammen-hängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels, im weiteren Leistungen genannt.
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Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungs-, Verkaufsgesprä-chen oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Mängel, Haftung, Verjährung
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Der Hotelaufnahmevertrag, im folgenden Vertrag genannt, kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande und gegebenenfalls durch die fristgerechte Zahlung der geforderten Vorauszahlung. Dem Hotel steht es frei, die Reservierung schriftlich zu bestätigen.
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Der unterzeichnende Kunde und das Hotel sind Vertragspartner. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
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Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, so hat der Kunde dies nach Kenntnisnahme unverzüglich zu rügen, damit das Hotel die Möglichkeit erhält, unverzüglich Abhilfe zu schaffen bzw. unverzüglich die vertragsgemäße Leistung herstellen kann. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel auf die Möglichkeit jeglicher Schadensentstehung unver-züglich hinzuweisen. Der Kunde hat einen ihm entstehenden Schaden möglichst gering zu halten.
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Die Haftung des Hotels im nicht leistungstypischen Bereich ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Es gilt ergänzend die Begrenzung auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflicht des Hotels. Dies gilt auch für Ansprüche aus zugesicherter Eigenschaft und Verschuldens bei Vertragsschluss.
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Alle Ansprüche des Kunden verjähren – vorbehaltlich einer kürzeren gesetzlichen Verjähr-ungsfrist - grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Absatz 1 BGB. Ansprüche auf Schadensersatz verjähren kenntnis-unabhängig in fünf Jahren, vorbehaltlich kürzerer gesetzlicher Verjährungsfristen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
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Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder bestimmter Räumlichkeiten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart wurde. Reservierte Funktionsräume stehen dem Kunden nur zu der vorher schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktions-räume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels und wird zusätzlich berechnet.
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Der Kunde ist verpflichtet, für die Überlassung von Zimmern bzw. Räumlichkeiten und weiteren in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbar-ten bzw. üblichen Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen von Dritten und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
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Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer und deren Erhöhung ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung mehr als sechs Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, erhöht werden.
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Nimmt der Kunde nachträglich Änderungen vor, so bedürfen jegliche Änderungen zur Wirk-samkeit der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Das Hotel ist im Fall der Zustimmung berechtigt, seine Preise entsprechend anzupassen.
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Ist eine Tagungspauschale festgelegt, so versteht sich diese pro Veranstaltungstag und pro Teilnehmer, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart ist.
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Für den Fall, dass sich eine Veranstaltung über 1.00 Uhr nachts ausdehnen sollte, ist das Hotel berechtigt, einen pauschalen Nachtarbeitszuschlag über € 180,00 pro angefangene Stunde zu verlangen.
- Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorschusszahlung oder Sicherheits-leistung zu fordern. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar. Zahlungsverzug, mit auch nur einer Rechnung, berechtigt das Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen einzustellen. Voraussetzung ist, dass das Hotel eine Inverzugsetzung durch eine erste Mahnung unter Fristsetzung des Zahlungseingangs und Hinweis auf die Folgen vorgenommen hat. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw., gegenüber Personen als Verbraucher in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleiben der Nachweis und die Geltend-machung eines höheren Schadens vorbehalten; dem Kunden der Nachweis und die Geltend-machung eines niedrigeren Schadens.
- Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Hotel stets freigestellt, auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten in den Hotelräumlichkeiten des Hotels durch Aushänge angezeigt wird. Die Entgegen-nahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt stets nur erfüllungshalber.
- Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen-über einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show, Nichterscheinen)
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Der Kunde hat nur dann ein kostenfreies Rücktrittsrecht von dem mit ihm geschlossenen Vertrag über die Anmietung von Räumlichkeiten (und ggf. bestellten Zimmern) und die vereinbarten Leistungen, wenn dies im Vertrag schriftlich vereinbart wurde.
Wurde ein etwaiges vorher vereinbartes Rücktrittsrecht nicht innerhalb der vereinbarten Rücktrittsfrist durch schriftliche Erklärung ausgeübt, so ist ein Rücktrittsrecht des Kunden mit Fristablauf erloschen und der Vertrag bleibt voll wirksam mit der Folge, dass der Kunde die vereinbarte Gegenleistung aus dem Vertrag auch dann in voller Höhe zu zahlen hat, wenn der Kunde vertraglich bestellte Leistungen und angemietete Räumlichkeiten (und ggf. bestellte Zimmer) nicht in Anspruch nimmt.
Dies gilt auch in allen Fällen einer Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme und des Nichterscheinens und Ähnlichem hinsichtlich der vereinbarten Leistungen und Räumlichkeiten (und ggf. bestellten Zimmern). Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen und Räumlichkeiten (und ggf. bestellten Zimmern) werden die ersparten Aufwendungen sowie die Einnahmen aus ggf. anderweitiger Vermietung entsprechend angerechnet.
Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer vom Hotel zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. -
Sofern ausnahmsweise zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zum Termin schriftlich vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenser-satzansprüche auszulösen. Entscheidend ist der taggenaue schriftliche Zugang der Erklärung beim Hotel. Der Kunde hat ggf. den Nachweis des Zugangs der Erklärung zu erbringen.
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Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Gegenleistung in voller Höhe, abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. anderweitiger Vermie-tung, entsprechend Ziffer IV. 1., beinhaltet auch eine Entschädigung für entgangenen Speise– und Getränkeumsatz sowie die entgangene Raum-miete. Dem Hotel steht es frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren oder konkret zu berechnen. Das Hotel ist daher berechtigt, die Entschädigung für den entgan-genen Speise- und Getränkeumsatz sowie entgan-gene Raummiete pauschaliert zu berechnen und dem Kunden in Rechnung zu stellen wie folgt:
- a) Rücktritt (i.e. Abbestellung u.ä.) des Kunden nach schriftlicher Bestätigung und Eingang der Vorschusszahlung bis 179 Tage vor Veranstal-tungsbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 350,00.
- b) Rücktritt (i.e. Abbestellung u.ä.) des Kunden später als 179 Tage bis 65 Tage vor Veranstal-tungsbeginn in Höhe von 60% des vereinbarten Speiseumsatzes.
- c) Rücktritt (i.e. Abbestellung u.ä.) des Kunden später als 65 Tage und bis 21 Tage vor Veranstal-tungsbeginn in Höhe von 80% des vereinbarten Speiseumsatzes.
- d) Rücktritt (i.e. Abbestellung u.ä.) des Kunden später als 21 Tage und bis zum Veranstaltungstag in Höhe von 90% des vereinbarten Speiseum-satzes.
Für die Berechnung des entgangenen Speise-umsatzes gilt der Tag des Zugangs der schriftlich unterzeichneten Stornierungserklärung beim Hotel.
Die Berechnung des Speiseumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis-Veranstaltung x Teilneh-merzahl mit einer Getränkepauschale von € 25,00 pro Teilnehmer. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 4-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots für ein Bankett und das preiswerteste 3-Gang-Menü für ein Tagungsangebot, jeweils zuzüglich der Getränkepauschale über € 25,00 pro Person der Berechnung zugrunde gelegt. - e) Die entgangene Raummiete für die Orangerie beträgt € 2.200,00, für das Bootshaus € 630,00, für das Restaurant € 300,00, für den Raum Zenetti € 270,00 und / oder den Raum Maximilian € 200 abzüglich pauschaliert ersparter Aufwendungen in Höhe von 10%. Im Falle einer anderweitigen Vermietung wird dies auf entgangene Raummiete entsprechend angerechnet.
- Für den Fall, dass eine Tagungsveranstaltung mit einer Tagungspauschale (Zimmer, Verpflegung, Tagungstechnik) je Teilnehmer vereinbart wurde, werden bei einem Rücktritt (i.e. Abbestellung u.ä.) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn keine Kosten in Rechnung gestellt. Danach ist das Hotel berechtigt, in der 8. und 7. Woche vor Veranstaltungsbeginn 40%, bei einem Rücktritt in der 6. und 5. Woche 50%, bei einem Rücktritt in der 4. und 3. Woche 60%, bei einem Rücktritt in der 2. Woche 80% und bei einem späteren Rücktritt 90% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Darüber hinaus ist zusätzlich in allen Fällen des Rücktritts (i.e. Abbestellung u.ä.) eine Bearbeitungsgebühr über € 120,00 zu bezahlen.
- Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vom Hotel in Rechung gestellte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist; dem Hotel steht der Nachweis höherer Ansprüche frei.
- Für Stornierungen von Funktionsräumen gilt dies entsprechend.
- Leistungen durch Dritte und/oder Sonder-leistungen sind in jedem Fall immer vollständig zu bezahlen.
- Für Schadensersatzansprüche jeglicher Art gilt, dass dem Kunden der Nachweis eines niedrigeren Schadens; dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens frei steht.
V. Rücktritt des Hotels
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Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern und Räumlich-keiten vorliegen, auch wenn der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
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Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel angemessen gesetz-ten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
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Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzu-treten, beispielsweise falls:
- a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- b) Zimmer und Räumlichkeit unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zweckes gebucht wurden;
- c) das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden könnte, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- d) ein Verstoß gegen den Geltungsbereich in Ziffer I. Nr. 2. vorliegt.
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Es entsteht kein Anspruch des Kunden oder Dritten auf Schadensersatzanspruch gegen das Hotel. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels. Das Hotel setzt den Kunden unverzüglich schriftlich über den Rücktritt in Kenntnis.
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Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz, Bereitstellung der Räumlichkeiten und sonstige Leistungen des Hotels.
VI. Änderungen der Teilnehmeranzahl und der Veranstaltungszeit
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Eine Änderung der vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel schriftlich mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Im Falle einer genannten „Circa-Zahl“ gilt die genannte Ziffer als absolute Zahl.
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Eine Reduzierung der Teilnehmeranzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung mindernd berücksichtigt. Bei einer darüber hinausgehenden Abweichung wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl, abzüglich 5%, zugrunde gelegt. Dem Kunden steht es frei, höher ersparte Aufwendungen nachzuweisen.
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Im Falle einer abweichenden Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
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Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen.
- Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen schriftlich zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereit-schaft angemessen in Rechnung stellen.
VII. Mitbringen von Speisen, Getränken
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Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbar-ung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Der Kunde trägt vollumfänglich die Haftung und stellt das Hotel gegenüber Dritten von jeder Inanspruchnahme frei.
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
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Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtung-en von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Der Kunde stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Beschaffung und Überlassung dieser Einrichtungen frei.
- Die Verwendung von eigenen elektrischen oder sonstigen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes oder sonstiger Leistungsnetze des Hotels, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustim-mung des Hotels. Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels durch diese Verwendung, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Die durch die Verwendung ent-standenen Stromkosten und sonstigen Kosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen, wenn nicht anderes vereinbart ist. Bleiben Anlagen des Hotels ungenutzt, ist das Hotel berechtigt, eine angemessene Ausfallvergütung zu verlangen.
- Der Kunde ist mit vorheriger Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und andere Datenübertragungseinrichtungen zu benut-zen. Das Hotel kann eine Anschlussgebühr berechnen. Bleiben durch den Anschluss eigener Geräte des Kunden geeignete Geräte des Hotels ungenutzt, kann das Hotel eine Ausfallvergütung verlangen.
- Störungen an den durch das Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden unverzüglich beseitigt. Der Kunde hat das Hotel unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Zahlungsverpflichtungen des Kunden können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
IX. Haftung des Kunden für Schäden
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Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch die Teilnehmer, Besucher, seine Mitarbeiter, Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
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Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheit durch Versicherungen, Bürgschaft etc. verlangen.
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Ist der bestellende Kunde nicht selbst Veran-stalter oder wird vom Veranstalter ein gewerb-licher Vermieter oder Organisator oder sonstige Dritte eingeschaltet, so haftet der Veranstalter bzw. der sonstige Dritte zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflicht-ungen und Zahlungsansprüche aus dem Vertrag.
X. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
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Mitgebrachte Sachen des Kunden und Dritter jeglicher Art und auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen und Räumlichkeiten des Hotels. Das Hotel übernimmt keine Bewach-ungs- oder Aufbewahrungspflicht. Für die Veran-staltung bestimmte Gegenstände sind nicht früher als zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn zu bringen. Die Entgegennahme ist nur durch eine Bestätigung des Hotels vollzogen. Jegliche Ausnahmen der Ziffer X. bedürfen der vorherigen Absprache und schriftlichen Zustimmung des Hotels. Die Versicherung mitgebrachter Gegen-stände obliegt alleinig dem Kunden. Das Hotel haftet ausdrücklich nicht für verloren gegangene Gegenstände des Kunden bzw. verloren gegan-gene Kuverts des Kunden, verloren gegangene Geldgeschenke des Kunden.
XI. Gerichtsstand, Zahlungs- und Erfüllungsort
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Soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Starnberg bzw. München vereinbart. Es gilt das deutsche Recht.
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Erfüllungs- und Zahlungsort ist das Hotel, Gemeinde Pöcking am Starnberger See, Ortsteil Niederpöcking, Deutschland.
XII. Datenschutzklausel
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Für das Hotel ist der Schutz der Geschäfts- und Privatsphäre und persönlicher Daten von großer Wichtigkeit. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn der Kunde diese von sich aus, z.B. im Rahmen einer Anfrage, mitteilt. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wird auf Anforder-ung schriftlich mitgeteilt, ob und welche Daten von Kunden gespeichert sind. Sollten falsche Informationen gespeichert sein, werden diese auf Anforderung geändert, gesperrt, gelöscht.
XIII. Verschiedenes, Schriftform, salvatorische Klausel, Einbeziehung
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Fotografische Aufnahmen des Hotels, Innen- bzw. Außenansicht, dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels angefertigt werden.
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Zeitungsanzeigen mit Hinweis auf die Veranstaltung des Kunden, Dritter, Erfüllungs-gehilfen des Kunden etc. dürfen nur nach vorher-iger Zustimmung des Hotels geschaltet werden.
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Änderungen, Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen sind unwirksam.
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Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags/dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die Partner können unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem Parteiwillen und wirtschaftlichen Zweck nahe kommen, hilfsweise durch die Rechtsprechung, hilfsweise durch das Gesetz.
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Bei Vertragsschluss werden diese Geschäfts-bedingungen Bestandteil des Vertrags durch Beilage und Bezugnahme im Angebot des Hotels, bzw. im Vertragsschluss, bzw. durch die schrift-liche Bestätigung der Reservierungsbestätigung durch den Kunden, bzw. durch Aushang und Auslage an der Rezeption.















