AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagungen der EKT GmbH / Hotel La Villa

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für die damit zusammenhängenden weiteren Leistungen der Exklusiven Klausur- und Tagungsstätten GmbH (im weiteren EKT GmbH genannt) bzw. Hotel La Villa.

  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich von der EKT GmbH bestätigt wird.

II. Vertragsabschluss/ Überlassung an Dritte

  1. Der Vertrag kommt durch Antragsannahme/Bestätigung der EKT GmbH an den Veranstalter und dessen schriftliche Rückbestätigung zustande; Veranstalter und die EKT GmbH sind Vertragspartner.

  2. Die EKT GmbH verpflichtet sich, die reservierten Räumlichkeiten bereitzustellen, sowie die bestellten Dienstleistungen zu erbringen.

  3. Der Veranstalter garantiert, dass die bestellte Veranstaltung im Hotel LA VILLA (Inhaber EKT GmbH) stattfinden wird und er die vereinbarten Preise für die Leistungen der EKT GmbH zahlen wird.

  4. Falls sich eine Veranstaltung über 1:00 Uhr nachts ausdehnen sollte, wird ein pauschaler Nachtarbeitszuschlag von € 165,00 pro Stunde berechnet.

  5. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der überlassenen Räume, Flächen und Vitrinen an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der EKT GmbH.

III. Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein, es sei denn, diese wird gesondert ausgewiesen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 6 Monate und erhöht sich der von die EKT GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis entsprechend erhöht werden.

  2. Nimmt der Veranstalter unter Zustimmung von EKT GmbH Umbestellungen vor, so sind diese nicht mehr an die ursprünglichen Preise gebunden.

  3. Rechnungen von der EKT GmbH sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden.

  4. Die EKT GmbH ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung bei Vertragsabschluß als Sicherheitsleistung zu verlangen.

  5. Der Kunde kann nur unstreitige und rechtskräftig festgestellte Forderungen gegenüber Forderungen der EKT GmbH aufrechnen.

  6. Kreditkarten werden zur Begleichung von Bankettrechnungen, Sonderveranstaltungen und Tagungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der EKT GmbH akzeptiert.

IV. Mängel, Haftung, Verjährung

  1. Sollten an den Lieferungen oder Leistungen von der EKT GmbH Mängel auftreten bzw. die Leistungen gestört werden, hat der Veranstalter dies nach Feststellung unverzüglich zu rügen, damit die EKT GmbH die Möglichkeit erhält, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen herzustellen. Soweit dies wegen der Natur des Mangels/der Störung oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder dem Veranstalter nicht zuzumuten ist, müssen Mängelrügen in jedem Fall spätestens anläßlich der Rückgabe der Räume an die EKT GmbH erhoben werden. Der Veranstalter ist verpflichtet, einen ihm entstehenden Schaden möglichst gering zu halten.

  2. Im Übrigen ist die Haftung von der EKT GmbH im nicht leistungstypischen Bereich auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von der EKT GmbH beruhen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften und Verschuldens bei Vertragsabschluß.

  3. Ansprüche des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder aus Gründen einer sonstigen Haftung von der EKT GmbH verjähren – vorbehaltlich einer etwaigen kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist – spätestens in sechs Monaten, gerechnet ab dem laut Vertrag über die Anmietung von Veranstaltungsräumen vereinbarten Tag des Endes der Veranstaltung.

V. Rücktritt des Kunden

  1. Absagen des Veranstalters sind in schriftlicher Form vorzunehmen.

  2. Falls der Tagungskunde storniert, gilt folgendes :

    Bei Stornierung bis 8 Wochen vor Ankunft werden keine Ausfallgebühren berechnet;

    in der siebten und achten Woche vor Veranstaltungsbeginn 40%,

    in der sechsten und fünften Woche 50%,

    in der vierten und dritten Woche 60%,

    in der zweiten Woche 70%,

    danach 80% des gebuchten Arrangements.

    Grundlage ist das LA VILLA Leistungsprofil (= Preisliste) des laufenden Geschäftsjahres das als Anlage jeder Veranstaltungsvereinbarung beigefügt ist.

    Sollte der Termin erneut mit einer gleichwertigen Veranstaltung verkauft werden, entfällt die Stornogebühr.

  3. Die Bestimmungen des Absatz V sind auch anwendbar, wenn der Kunde die Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen, die die EKT GmbH nicht zu verantworten hat (z. B. höhere Gewalt), nicht antritt.

  4. Zahlungsverpflichtungen des Veranstalters nach Absatz V entstehen nicht, wenn der Rücktritt des Veranstalters aus einem Grund erfolgt, den die EKT GmbH zu vertreten hat.

  5. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu bezahlen.

VI. Rücktritt von der EKT GmbH

  1. Wird eine verlangte Vorauszahlung innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist nicht geleistet, so ist die EKT GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  2. Ferner ist die EKT GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der EKT GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen; falls Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Veranstaltungszwecks, gebucht werden; falls die EKT GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von der EKT GmbH gefährden kann.

  3. Dies gilt auch, wenn die EKT GmbH Grund zur Annahme hat, dass der Veranstalter oder Teilnehmer der Veranstaltung Sympathisanten oder Anhänger von Scientology, bzw. des Gedankengutes von L. Ron Hubbard oder weisungsgebunden an Anordnungen einer Organisation, die die Hubbard-Technologie verbreitet oder verwendet.

  4. Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag durch die EKT GmbH hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz.

    Die EKT GmbH hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

VII. Teilnehmerzahl, Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Der Veranstalter von Bankettveranstaltungen teilt der EKT GmbH spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die endgültige Teilnehmerzahl mit.

  2. Verringert sich die tatsächliche Zahl der Teilnehmer gegenüber der ursprünglichen Bestellung um höchstens 5 %, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Bei darüber hinausgehenden Reduzierungen werden folgende Anteile eines vereinbarten Speisen- und Getränkeumsatzes der 5 % überschreitenden Ausfälle wie folgt in Rechnung gestellt:

    Bei Mitteilung später als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50%

    Bei Mitteilung am Veranstaltungstag: 100%

    Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist EKT GmbH. berechtigt, die vereinbarten Räume zu tauschen, sofern die Größe der neuen Räume für die reduzierte Teilnehmerzahl angemessen ist und die Räume vergleichbar ausgestattet sind.

    Im Fall einer Erhöhung wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

  3. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der EKT GmbH die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das diese zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft gemäß §315 BGB in Rechnung stellen, es sei den die EKT GmbH trifft ein Verschulden der Verschiebung.

VIII. Mitbringen von Speisen, Getränken und sonstigen Gegenständen sowie deren Entsorgung

  1. Speisen und Getränke zu Veranstaltungen stellt ausschließlich die EKT GmbH. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten ("Korkgeld" und/oder "Tellergeld") berechnet. Der Veranstalter trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt die EKT GmbH insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei.

IX. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit die EKT GmbH für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. EKT GmbH ist von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.

  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes von der EKT GmbH bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels bzw. der genutzten Räumlichkeiten gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit EKT GmbH bzw. Angehörige davon diese nicht zu vertreten haben. Die durch die Verwendung entstandenen Stromkosten darf EKT GmbH – soweit nicht anders vereinbart- pauschal erfassen und berechnen.

  3. Der Veranstalter ist nur mit Zustimmung von der EKT GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und andere Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann eine Anschlußgebühr verlangt werden.

X. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen; Haftung des Hotels

  1. Mitgeführte Ausstellungs-, Seminar-, Tagungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. EKT GmbH übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Für die Veranstaltung bestimmte Gegenstände sind, sofern möglich, nicht früher als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn in das Hotel zu bringen. Auch hierbei besteht keine Haftung seitens EKT GmbH bezüglich Verlust, Untergang und Beschädigung lediglich bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung der Vertragspflichten von der EKT GmbH. begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Veranstalter.

XI. Haftung des Veranstalters für Schäden

  1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, etwa solche am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

  2. Die EKT GmbH. kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften etc.) verlangen.

XII. Verschiedenes

  1. Fotografische Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die EKT GmbH durchgeführt werden.

  2. Zeitungsanzeigen mit Hinweis auf die Veranstaltung sind ebenfalls durch EKT GmbH genehmigungspflichtig.

  3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.

  5. Für Schadenersatzansprüche jeglicher Art gilt grundsätzlich: Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, EKT GmbH der eines höheren Schadens vorbehalten.

  6. Erfüllungs- und Zahlungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – Gemeinde Pöcking am Starnberger See, Ortsteil Niederpöcking. Gerichtsstand ist Starnberg. Es gilt das Deutsche Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bankett der EKT GmbH / Hotel La Villa

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminare, Tagungen etc. sowie für die damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen, im weiteren einheitlich Leistungen genannt, der Exklusiven Klausur- und Tagungsstätten GmbH, Inhaberin des Hotels La Villa in 82343 Niederpöcking, im weiteren EKT GmbH genannt.

  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen und Vitrinen an Dritte sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der EKT GmbH. Soweit der Kunde nicht Verbraucher ist, wird § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB einvernehmlich abbedungen.

  3. Die Geschäftsbedingungen eines Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich mit diesem vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch den Zugang der unterzeichneten schriftlichen Bestätigung des Kunden der „Reservierungsbestätigung“ zustande oder den unterzeichneten „Veranstaltungsvertrag-Bankett“. Der Unterzeichner und die EKT GmbH sind Vertragspartner.

  2. Ist der bestellende Kunde nicht selbst Veranstalter oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn der EKT GmbH eine entsprechende Erklärung des Kunden oder des Veranstalters vorliegt.

  3. Alle Ansprüche gegen die EKT GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Absatz 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der EKT GmbH beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die EKT GmbH verpflichtet sich, die reservierten Räumlichkeiten bereitzustellen und die vom Kunden bestellten Leistungen zu erbringen.

  2. Der Kunde verpflichtet sich, dass die bestellte Veranstaltung im Hotel La Villa der EKT GmbH stattfindet und er die vereinbarten Preise für die Leistungen der EKT GmbH zahlt. Dies gilt für alle von dem Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der EKT GmbH an den Kunden oder an Dritte.

  3. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein, es sei denn diese wird gesondert ausgewiesen. Erhöhungen der Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Kunden. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung sechs Monate und erhöht sich der von der EKT GmbH für diese Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis entsprechend angemessen erhöht werden, höchsten jedoch um 10%.

  4. Nimmt der Veranstalter nach vorheriger Zustimmung der EKT GmbH Umbestellungen vor, so ist die EKT GmbH nicht mehr an die ursprünglich vereinbarten Preise gebunden.

  5. Für den Fall, dass sich eine Veranstaltung über 1.00 Uhr nachts ausdehnen sollte, wird ein pauschaler Nachtarbeitszuschlag über € 170,00 pro Stunde berechnet.

  6. Die EKT GmbH ist berechtigt jederzeit eine angemessene Vorschusszahlung bei Vertragsschluss zu fordern. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

  7. Rechnungen der EKT GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsverzug, mit auch nur einer Rechnung, berechtigt die EKT GmbH alle weiteren und zukünftigen Leistungen einzustellen. Voraussetzung ist, dass die EKT GmbH eine Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf die Folgen vorgenommen hat, gemäß § 286 BGB. Bei Zahlungsverzug ist die EKT GmbH berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der EKT GmbH bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

  8. Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten sind der EKT GmbH in jedem einzelnen Fall freigestellt, auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten in den Hotelräumlichkeiten LA Villa durch Aushänge angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber.

  9. Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber einer Forderung der EKT GmbH aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden, Nichtinanspruchnahme der Leistungen der EKT GmbH

  1. Rücktritt, Stornierung, Abbestellungen, Nichtinanspruchnahme hat der Kunde schriftlich mitzuteilen.

  2. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der EKT GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die EKT GmbH. Erfolgt die Zustimmung nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie die vereinbarten Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung mit einer gleichwertigen Veranstaltung nicht möglich war. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist oder ihm ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

  3. Sofern zwischen der EKT GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der EKT GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, wenn nicht ein Fall des Rücktrittes nach Ziffer IV.2, Satz 3 vorliegt.

  4. Die EKT GmbH ist bei einem Rücktritt des Kunden berechtigt, aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden, den entgangenen vereinbarten Speise-, Getränke und Logisumsatz in Rechnung zu stellen wie folgt:

    a) Rücktritt nach schriftlicher Bestätigung der Reservierungsbestätigung und Eingang der Anzahlung bis 179 Tage vor Veranstaltungsbeginn € 350,00 Bearbeitungsgebühr.

    b) Rücktritt später als 179 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des vereinbarten Preises.

    c) Rücktritt später als 100 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % des vereinbarten Preises.

    d) Rücktritt später als 70 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Preises.

    e) Rücktritt später als 55 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60 % des vereinbarten Preises.

    f) Rücktritt später als 35 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70 % des vereinbarten Preises.

    g) Rücktritt später als 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% des vereinbarten Preises.

    h) Rücktritt am Veranstaltungstag 100% des vereinbarten Preises.

    Für diese Tagesberechnung gilt der Tag des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung. Für den Fall, dass eine anderweitige schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien nicht vorliegt, erfolgt die Berechnung für den Speiseumsatz nach der Formel: Menüpreis-Veranstaltung x Teilnehmerzahl gemäß der vertraglichen Vereinbarung. Ist zwischen den Parteien kein Menüpreis vereinbart, wird das preiswerteste 4 – Gang Menü nach den aktuellen Bankettmenüvorschlägen und eine Getränkepauschale in Höhe von € 45,00 erhoben, zuzüglich einer Abnahmeverpflichtung für die 12 Doppelzimmer entsprechend der geplanten und mitgeteilten Teilnehmeranzahl des Kunden. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die infolge höherer Gewalt, die aus dem Risikobereich des Kunden stammt, entfallen. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen sind in jedem Fall immer vollständig zu bezahlen.

  5. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist in Ziffer IV.4 berücksichtigt. Dem Kunden steht indes der Nachweis frei, das der Anspruch der EKT GmbH nach Ziffer IV.2 und 4 nicht oder nicht in berechneter Höhe entstanden ist bzw. eine Weitervermietung möglich war.

  6. Eine Zahlungsverpflichtung des Kunden entfällt, wenn der Rücktritt des Kunden aus einem Grund erfolgt, den die EKT GmbH zu vertreten hat.

  7. Für Schadensersatzansprüche jeglicher Art gilt, dass dem Kunden der Nachweis eines niedrigeren Schadens; der EKT GmbH der Nachweis eines höheren Schadens frei steht.

V. Rücktritt der EKT GmbH

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht mit dem Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist die EKT GmbH in diesem Zeitraum einerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf schriftliche Nachfrage der EKT GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

  2. Wird die vereinbarte und verlangte Vorauszahlung auch innerhalb gesetzter Nachfrist von 14 Tagen mit Ablehnungsandrohung nicht bezahlt, so ist die EKT GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  3. Die EKT GmbH ist auch aus folgenden, beispielhaft genannten, sachlich gerechtfertigten Gründen, die nicht abschließend aufgezählt sind, berechtigt vom Vertrag zurückzutreten:

    a) höhere Gewalt oder von der EKT GmbH nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich oder unzumutbar machen.

    b) Veranstaltungen die unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zweckes der Veranstaltung, gebucht werden.

    c) einen begründeten Anlass zur Annahme geben, dass eine Veranstaltung des reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit oder das Ansehen der EKT GmbH und des Hotels LA Villa gefährden könnte, ohne das dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich der EKT GmbH zuzurechnen ist.

    d) ein Verstoß gegen den Geltungsbereich in Ziffer I, 2. vorliegt.

    e) sofern die EKT GmbH begründet annehmen darf, dass der Kunde, Teilnehmer oder beteiligter Dritter der Veranstaltung in unmittelbarer oder mittelbarer Beziehung zu Scientology steht bzw. ein Sympathisant von Scientology ist bzw. das Gedankengut von Scientology, L. Ron Hubbard oder weisungsgebunden an Anordnungen einer Organisation unmittelbar oder mittelbar Hubbard-Technologien verbreitet und/oder verwendet.

  4. Es entsteht kein Anspruch des Kunden, Dritten auf Schadensersatzanspruch gegen die EKT GmbH. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten der EKT GmbH. Die EKT GmbH setzt den Kunden unverzüglich schriftlich über ihren Rücktritt in Kenntnis.

VI. Änderungen der Teilnehmeranzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Eine Änderung der vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 5% teilt der Kunde der EKT GmbH spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mit. Die Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung der EKT GmbH.

  2. Verringert sich die tatsächliche Teilnehmeranzahl am Veranstaltungstag durch den Kunden um bis zu 5% gegenüber der Bestellung, so wird dies von der EKT GmbH prozentual anerkannt. Bei Reduzierung über 5% wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% berechnet. Der Kunde ist berechtigt, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, auf Grund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen, zu mindern.

  3. Im Falle einer abweichenden Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

  4. Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die EKT GmbH berechtigt, die vereinbarten Räume zu tauschen, sofern die Größe der neuen Räume für die reduzierten Teilnehmerzahl angemessen ist und die Räume vergleichbar ausgestattet sind.

  5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die EKT GmbH diesen Abweichungen zu, so kann die EKT GmbH die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn die EKT GmbH trifft ein Verschulden.

VII. Mitbringen von Speisen, Getränken

Die Speisen und Getränke für die Veranstaltungen stellt ausschließlich die EKT GmbH. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der EKT GmbH. In diesen Fällen wird ein Beitrag zu Deckung der Gemeinkosten, ein so genanntes Korkgeld, Tellergeld, berechnet. Der Kunde trägt vollumfänglich die Haftung und stellt die EKT GmbH gegenüber Dritten von jeder Inanspruchnahme frei.

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit die EKT GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Die EKT GmbH ist von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzug des Stromnetzes von der EKT GmbH bedarf deren vorheriger schriftlicher Zustimmung. Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der EKT GmbH und bzw. des Hotels LA Villa, durch diese Verwendung, gehen zu Lasten des Kunden, wenn die EKT GmbH bzw. Angehörige dies nicht zu vertreten haben. Die durch die Verwendung entstandenen Stromkosten darf die EKT GmbH pauschal erfassen und berechnen, wenn nicht anderes vereinbart ist.

  3. Der Kunde ist mit vorheriger Zustimmung der EKT GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und andere Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Die EKT GmbH kann eine Anschlussgebühr berechnen. Bleiben durch den Anschluss eigener Geräte des Kunden geeignete der EKT GmbH ungenutzt, kann die EKT GmbH eine Ausfallsvergütung verlangen.

  4. Störungen an den durch die EKT GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden unverzüglich beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die EKT GmbH diese nicht zu vertreten hat.

IX. Haftung des Kunden für Schäden

  1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude, Inventar, die durch die Teilnehmer, Besucher, seine Mitarbeiter Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

  2. Die EKT GmbH kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheit durch Versicherungen, Bürgschaft etc. verlangen.

X. Haftung der EKT GmbH, Mängel, Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Treten an den Leistungen der EKT GmbH Mängel auf bzw. wird die Leistungserbringung gestört, hat der Kunde dies nach Feststellung sofort konkret und bestimmt oder bestimmbar zu rügen, damit die EKT GmbH schnellst möglichst Abhilfe schaffen kann bzw. vertragsgemäße Leistung herstellen und erbringen kann. Soweit eine Mangelrüge wegen der Natur der Störung bzw. aus anderen zwingenden Gründen nicht möglich ist und dem Kunden auch nachweisbar nicht zuzumuten ist, müssen Mangelrügen jedenfalls spätestens bei der Rückgabe der Räumlichkeiten gegenüber der EKT GmbH schriftlich erhoben werden. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Schaden gering zu halten. Für Schadensersatzansprüche gilt, dass dem Kunden und der EKT GmbH der Nachweis eines niedrigeren bzw. höheren Schadens frei steht.

  2. Die Haftung der EKT GmbH ist im nicht leistungstypischen Bereich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt insbesondere für zugesicherte Eigenschaften und Verschulden bei Vertragsschluss.

  3. Mitgebrachte Sachen jeglicher Art und auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen und Räumlichkeiten der EKT GmbH, Hotel La Villa. Die EKT GmbH übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Für die Veranstaltung bestimmte Gegenstände sind nicht früher als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn i das Hotel zu bringen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Absprache und Zustimmung der EKT GmbH. Es besteht keinerlei Haftung der EKT GmbH für Untergang, Verlust, Beschädigung dieser Sachen oder Gegenstände! Ausnahme gilt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der EKT GmbH begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflicht der EKT GmbH. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Kunden.

XI. Gerichtsstand, Zahlungs- und Erfüllungsort

  1. Soweit zulässig nach den gesetzlichen Bestimmungen wird als ausschließlicher Gerichtsstand Starnberg bzw. München vereinbart. Es gilt das Deutsche Recht.

  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist das Hotel LA Villa, Gemeinde Pöcking am Starnberger See, Ortsteil Niederpöcking.

XII. Datenschutzklausel

Für die EKT GmbH ist der Schutz der Geschäfts- und Privatsphäre und persönlicher Daten von großer Wichtigkeit. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie diese von sich aus, z.B. im Rahmen einer Anfrage, mitteilen. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wird auf Anforderung schriftlich mitgeteilt, ob und welche Daten von Ihnen gespeichert sind. Sollten falsche Informationen von Ihnen gespeichert sein, werden diese  auf Anforderung geändert, gesperrt, gelöscht.

XIII. Verschiedenes, Schriftform, Salvatorische Klausel, Einbeziehung

  1. Fotografische Aufnahmen des Hotel La Villa, Innen- bzw. Außenansicht, dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der EKT GmbH angefertigt werden.

  2. Zeitungsanzeigen mit Hinweis auf die Veranstaltung des Kunden, Dritter, Erfüllungsgehilfen des Kunden etc., dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der EKT GmbH geschaltet werden.

  3. Änderungen, Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen sind unwirksam.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die Partner können unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem Parteiwillen und wirtschaftlichen Zweck nahe kommen, hilfsweise durch die Rechtsprechung, hilfsweise durch das Gesetz.

  5. Bei Vertragsschluss werden diese Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages durch Beilage und Bezugnahme im Angebot der EKT GmbH bzw. im Vertragsschluss durch die EKT GmbH und den Kunden bzw. durch die schriftliche Bestätigung der Reservierungsbestätigung durch den Kunden bzw. durch Aushang und Auslage an der Rezeption.

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